Unsere Beratungs­schwerpunkte orientieren sich an unseren Mandanten aus privaten Kreisen, aus Mittelstand und großen Unternehmen.

Unseren Mandanten steht ein Team von Expertinnen und Experten in Deutschland und weiteren internationalen Standorten zur Verfügung.

Wir betreuen den Mittelstand und große Unternehmen. Unsere Beratungstätigkeit fokussiert sich auf das Wirtschaftsrecht: Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarkt-, Steuer- und Insolvenzrecht und Fragen der Unternehmensnachfolge unter Lebenden. Wir sind Berater sowohl von Verkäufern als auch Käufern im Bereich von nationalen und internationalen Unternehmens-und Immobilientransaktionen.

Unsere Fachgebiete

Steuerrecht / Steuerstrafrecht / Sozialversicherungsrecht

Steuer- und Steuerstrafrecht

Wir beraten in allen Bereichen des nationalen und internationalen Steuerrechts. Die bewährte Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei RINGTREUHAND definiert eine umfassende und interdisziplinäre Beratung im nationalen und internationalen Steuer- und Gesellschaftsrecht. Neben der beratenden Tätigkeit vertreten wir unsere Mandanten auch bei Streitigkeiten mit den Finanzbehörden und übernehmen die Prozessvertretung im finanzgerichtlichen Verfahren.

Schwerpunkte:
  • Steuerstrafrecht und Selbstanzeige
  • Abschlüsse, Buchführung, Löhne und Steuererklärungen
  • Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen
  • Steuerliche Gestaltung bei Vermögensübergaben / Erbfolge / Unternehmensnachfolge
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Entwicklung und Gestaltung neuer, steueroptimierter Finanzprodukte
  • Immobilien, Kapitalanlagen, betriebliche Altersversorgung
  • Prozessvertretung vor Finanzgerichten

Befreiung von der Sozialversicherungspflicht

Das Gebiet des Sozialversicherungs- und des Versorgungsrechtes zählt zu den Rechtsgebieten, die ein hohes Maß an Komplexität aufweisen. Unsere Kanzlei bietet seit vielen Jahren eine exzellente Beratung im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten an, um Fragen der Sozialversicherungspflicht im Sinne des Betroffenen zu lösen.

  • Beratung / behördliche und gerichtliche Vertretung in Statusfeststellungsverfahren
  • Gestaltung von Verträgen im Sinne einer Sozialversicherungsfreiheit

Entgeltoptimierung – mehr netto vom brutto

Die Kanzlei begleitet Unternehmen bei dem Prozess der sogenannten Entgeltoptimierung. Mitarbeiter erhalten dabei durch den intelligenten Einsatz von Steuer-und sozial versicherungsfreien (oder begünstigten) Entgeltbausteinen (wie beispielsweise Essensmarken, Telefonkosten Ersatz, Ersatz der Kinderbetreuungskosten usw.) bei gleichbleibendem brutto-Gehalt einen höheren netto-Auszahlungsbetrag. Unsere Kanzlei stellt für die Unternehmen und insbesondere für die Organe der Unternehmen Rechtssicherheit her, indem wir den Prozess von Anfang bis zum Ende begleiten. Insbesondere erstellen wir Gutachten auf Basis der im Unternehmen bestehenden Regelungen, holen bei den zuständigen Finanzämtern verbindliche Auskünfte ein und überprüfen die Lohnabrechnungen auf deren Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben. Rechtsanwalt Christian Hansen, Partner der Kanzlei, veröffentlicht jährlich, mittlerweile in 5. Auflage, ein Booklet, aus dem sich auch die neueste Gesetzeslage ableiten lässt. Dieses können Sie hier kostenfrei herunterladen.

Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL/ZVK)

Nach Umsetzung der sog. „Mannheimer-Urteile“ in die Satzungen der Zusatzversorgungskassen (VBL/ZVK) bestehen vermehrt Anreize für einen (Teil-)Ausstieg aus dem öffentlichen Versorgungssystem. Ein (Teil-)Ausstieg kann sich in vielen Fällen finanziell lohnen, muss aber angesichts der komplexen Regelungsmaterie des öffentlichen Zusatzversorgungsrechts und insbesondere aufgrund der mit einem (Teil-)Ausstieg einhergehenden Risiken (bsp. Sonderkündigung durch die VBL/ZVK bei Teilausgliederungen oder sog. Austrocknungsmaßnahmen) gut geplant und rechtlich abgesichert werden. Wir beraten Sie im Vorfeld eines (Teil-)Ausstiegs umfassend und analysieren die Vorteile und rechtlichen Risiken des konkreten Falles. Damit versetzen wir Sie in die Lage, trotz komplexer und teils unübersichtlicher Materie eine planungssichere und strategisch nachvollziehbare unternehmerische Entscheidung über den (Teil-)Ausstieg treffen zu können.

Ihre Ansprechpartner:

Christian Steinpichler (steinpichler@steinpichler.de)

Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht beraten wir Unternehmen in den Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Neben der individuellen Gestaltung von Vertrags- und Betriebsvereinbarungen vertreten wir Arbeitgeber auch bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen oder vor Arbeitsgerichten. An den Schnittstellen zum Sozial- und Versicherungsrecht erfasst die Beratung auch die Belange der betrieblichen Altersvorsorge. Darüber hinaus begleiten wir die rechtliche Seite des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Schließlich gehören im Rahmen von Transaktionen die Bereiche des Betriebsübergangs, der betrieblichen Umstrukturierung und der Unternehmenssanierung zu den Kernkompetenzen der arbeitsrechtlichen Beratung.

Ihre Ansprechpartner:

Christian Hansen (hansen@steinpichler.de) Jorma Baum (baum@steinpichler.de)

Erbrecht und Unternehmensnachfolge unter Lebenden / Testamentsvollstreckung
Unsere Kanzlei berät auf dem Gebiet der Unternehmens- und Vermögensnachfolge, mit individuellen Lösungen für die jeweiligen privaten und unternehmerischen Belange. An den Schnittstellen zum Gesellschafts- und Steuerrecht arbeiten wir im Team mit den entsprechenden Spezialisten.

Erbrecht / Vermögensnachfolge

Im Bereich des Erbrechts beraten unsere Rechtsanwälte zu allen Fragen von der vorweggenommenen Erbfolge, Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen bis hin zu Erbauseinandersetzungen mit konfrontativen und mediativen Ansätzen. Auch Testamentsvollstreckungen als Möglichkeit einer geordneten Nachfolgeregelung bieten wir an.

Unternehmensnachfolge

Im Bereich der Unternehmensnachfolge bei mittelständischen Betrieben stehen vor der optimalen Gestaltung des Übergangs die Wahl des richtigen Nachfolgers und die Herbeiführung der Übergabefähigkeit eines Unternehmens im Vordergrund. Wir begleiten unsere Mandanten vom ersten Gedankenaustausch bis hin zur vollständigen Integration des Unternehmensnachfolgers in den Betrieb. Im Vordergrund steht dabei die individuelle und steueroptimierte Vertragsgestaltung der Nachfolge im Konsil mit unseren Experten zum Steuer- und Gesellschaftsrecht. Bei einem umfassenden Betreuungsansatz ist auch die Einigung mit den zukünftigen Pflichtteilsberechtigten unerlässlich, um liquiditätsgefährdenden Überraschungen vorzubeugen.

Ihre Ansprechpartner:

Christian Steinpichler (steinpichler@steinpichler.de)

Christian Hansen (hansen@steinpichler.de)

Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht gehört seit der Gründung der Kanzlei zu einer Kernkompetenz unserer Anwälte. Dabei vertreten unsere Fachanwälte Unternehmen, Institute, Investoren, Family Offices und Private Clients.

Schwerpunkte im Bankrecht:
  • Bank- und Kreditvertragsrecht
  • Recht der Kreditsicherheiten
  • Recht der Finanzierungen und Corporate Finance
  • Bankaufsichtsrecht
  • Zahlungsdiensterecht
  • Bausparkassenrecht
Schwerpunkte im Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht:
  • Wertpapierrecht und Wertpapierhandelsrecht
  • Aufsichtsrecht
  • Investmentvermögensrecht
  • Abwehr und Betreuung von Anlegerklagen
  • Recht der Vermögensverwaltung

Ihre Ansprechpartner:

Alexander Lingert (lingert@steinpichler.de)

Immobilienrecht / Immobilienwirtschaftsrecht
Neben dem Immobilienrecht, dem Wohnungseigentumsrecht und dem gewerblichen Mietrecht stehen wir unseren Mandanten auch in angrenzenden Rechtsgebieten auf dem privaten Baurecht und dem Architektenrecht mit unserer Kompetenz zur Seite.

Immobilienwirtschaftsrecht

Das Immobilienwirtschaftsrecht bündelt wirtschaftsrechtliche Kerngebiete an der Schnittstelle der Immobilientransaktion. Bei themenfremden, insbesondere steuerlichen Spezialfragen arbeiten wir mit Experten anderer Fachbereiche aus unserer Kanzlei und Kooperationspartnern zusammen.

Schwerpunkte:
  • Immobilientransaktionen, insbesondere Veräußerung und Erwerb von Immobilien und Immobilienportfolios
  • Steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Strukturierung
  • Ausarbeitung und Verhandlung von Finanzierungsmöglichkeiten
  • Gestaltung und Verhandlung von Grundstücks- und Anteilskaufverträgen
  • Gestaltung und Verhandlung von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen mit Schwerpunkt im Bereich Hotellerie und Gaststätten

Ihre Ansprechpartner:

Christian Steinpichler (steinpichler@steinpichler.de)

Christian Hansen (hansen@steinpichler.de)

Gesellschaftsrecht / Mergers & Acquisitions / Corporate Compliance

Gesellschaftsrecht / Mergers & Acquisitions

Das Gesellschaftsrecht bildet einen elementaren Kern innerhalb der rechtlichen Beratung und Begleitung von Unternehmen und Unternehmern. Bereits vor der Gründung werden die wesentlichen Weichen gestellt: Überlegungen zur optimalen Rechtsform unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, sinnvolle Gestaltung der Gesellschaftsverträge, notwendige unternehmerische Struktur- und Finanzierungsmaßnahmen bis hin zur Sanierung oder Liquidation des Unternehmens. Selbstverständlich orientieren wir uns an den wirtschaftlichen Zielvorstellungen der Mandanten. Als Königsdisziplin der wirtschaftsrechtlichen Beratung erfordert der Bereich der Unternehmenstransaktionen („Mergers & Acquisitions“) Verständnis für die Belange des Unternehmens auf Käufer- und Verkäuferseite. Wir begleiten Sie mit unserem Team über die verschiedenen Stagen einer Transaktion, von der Festlegung des Bieterverfahrens über die Due Diligence, der SPA- und Warrantieserstellung bis zur Post Merger Integration.

Schwerpunkte Gesellschaftsrecht:
  • Recht der Kapitalgesellschaften (insbesondere Aktienrecht, GmbH-Recht)
  • Recht der Personengesellschaften
  • Corporate Governance und Corporate Compliance
  • Corporate Litigation und Arbitration (Zivil- und Schiedsgerichte)
  • StartUp-Beratung, investorenfreundliche Gestaltung
  • Gesellschaftsversammlungs- und Hauptversammlungsberatung (Vorbereitung und Durchführung)
  • Anstellungsverträge mit Gesellschaftsorganen
Schwerpunkte „Mergers & Acquisitions“:
  • Unternehmenstransaktionen auf Käufer- und Verkäuferseite
  • Akquisationsfinanzierung
  • Legal Due Diligences
  • Private Equity und Venture Capital
  • Distressed M&A
  • Post M&A Litigation und Arbitration (insbesondere Garantieverletzungen, Schadensersatz)

Compliance / Corporate Governance

Als Bestandteil der Unternehmenskontrolle gehört die Corporate Compliance und die Corporate Governance zur Leitung eines Unternehmens und zur allgemeinen Sorgfaltspflicht der Organe der Gesellschaft. Wichtig ist dabei die sorgfältige Risikoanalyse und, im Fall der Fälle, die Sanktionierung eingetretener Verstöße durch die Organe des Unternehmens. Typische Elemente eines Compliance-Systems sind etwa besondere Kontroll- und Überwachungs- einschließlich Dokumentationspflichten, Informationssysteme, Compliance-Richtlinien bzw. Verhaltenskodex, Commitment-Erklärungen, Schulungen etc. Wir unterstützen Unternehmen in dem gesamten Prozess der Implementierung von Regeln und Führungsgrundsätzen und schulen, dies in Zusammenarbeit mit Experten im Wirtschaftsstrafrecht, Organe, aber auch Mitarbeiter in Regeln und Umsetzung der Corporate Compliance und die Corporate Governance.

Ihre Ansprechpartner:

Christian Steinpichler (steinpichler@steinpichler.de)

Christian Hansen (hansen@steinpichler.de)

Alexander Lingert (lingert@steinpichler.de)

Versicherungsrecht
Das Gebiet des Privatversicherungsrechts bildet einen weiteren Schwerpunkt der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung. Eine große Rechtsprechungsdatenbank im Bereich der unveröffentlichten land- und obergerichtlichen Rechtsprechung erleichtert uns die Durchsetzung der Mandanteninteressen vor Gericht. In dem Bereich Versicherungsrecht können wir auf die jahrelange Erfahrung unserer Rechtsanwälte bei der Bearbeitung folgender Versicherungsarten zurückgreifen:

  • alle in Deutschland vertriebenen Lebensversicherungen (einschließlich fondsgebundener Versicherungen, auch britische Lebensversicherungen)
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Unfallversicherungen
  • Krankenversicherungen
  • Rechtsschutzversicherungen (einschließlich Stichentscheids- und Deckungsschutzverfahren)
  • Vertrieb von Versicherungen (Provisionsforderungen, Handelsvertreter- und Versicherungsvermittlerrecht, Rückgewinnung von Vermögenswerten)
  • D & O und E & O – Versicherungen
  • Vermögensschadensversicherung (Vertretung von Versicherungs- und Anlagevermittlern/-beratern, Arzthaftung, Anwaltshaftung, Steuerberaterhaftung etc.)

Dabei beherrschen wir die Schnittstellen der vorgenannten Versicherungsarten zum Insolvenz-, Handels- und Vollstreckungsrecht. Den als Kapitalanlageprodukte ausgestalteten Lebensversicherungen begegnen wir mit unserer Expertise im Kapitalmarktrecht. Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge rücken auch die Gebiete des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts in den Fokus unserer Mandatsbearbeitung. D & O – und E & O – Versicherungsmandate werden an den Schnittstellen des Organhaftungs- und Kapitalmarktrechts zusammen mit unseren Spezialisten aus den Bereichen Corporate und Finance betreut.

Ihre Ansprechpartner:

Christian Steinpichler (steinpichler@steinpichler.de)

Prozessführung / Litigation, Dispute Management, Claim Management
Der vorsorgliche Beratungsansatz der Kanzlei sucht nach Lösungen außerhalb der konfrontativen Gerichtsverfahren, da Streitfälle für Unternehmen wie Privatpersonen unkalkulierbare Risiken bergen. Rücklagenbildung, finanzielle Gefahren und Imageschäden in der vernetzen Welt des 21. Jahrhunderts sind wesentliche Faktoren, die zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen beitragen müssen. Auch können bereits in der vertragsgestaltenden Phase vor der Gründung eines Unternehmens, aber ebenso im Rahmen der Vertragsüberprüfung eines bereits aktiven Unternehmens Weichen gestellt werden, um eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Dabei kann unsere Erfahrung im Umgang mit Schieds-, Eskalations- und Shoot-Out-Klauseln langjährigen und kostspieligen Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern vorbeugen. Gerade die Optimierung von Gesellschaftsverträgen im Rahmen eines klugen Dispute-Management-Mandats konnte in der Vergangenheit bei vielen mittelständischen Unternehmen zu einer effizienten und kostenoptimierten Gesellschaftertrennung beitragen. Kommt es hingegen dennoch zu einer (schieds-)gerichtlichen Auseinandersetzung, stellen wir unseren Mandanten Spezialisten zur Seite, die über eine umfassende forensische Erfahrung verfügen. Die Ausarbeitung einer kosten- und interessenorientierten Prozesstaktik verfolgen wir stets mit dem Ziel, die Position des Mandanten vollumfänglich durchzusetzen. Hierzu gehört auch die ergebnisorientierte Empfehlung, in bestimmten Stadien eines Prozesses eine gütliche Vergleichslösung herbeizuführen, um größere Schäden durch den Verlust einer Rechtsposition vor Gericht zu vermeiden. Ist die Lösung einer Streitigkeit aus wirtschaftlichen oder persönlichen Erwägungen mit der Durchführung eines gerichtlichen/außergerichtlichen Mediationsverfahrens zweckmäßiger, werden wir dies offen ansprechen sowie unseren Mandanten entsprechend beraten und begleiten. Keinesfalls ist unsere Tätigkeit mit der Titulierung des Anspruchs beendet. Hier greift die mit langjähriger Erfahrung ausgestattete Zwangsvollstreckungsabteilung der Kanzlei, die die Forderung des Mandanten in ein durchdachtes und effektives Forderungsmanagementsystem einspeist und beim Gegner erfolgreich vollstreckt. Auch große Inkassomandate sind für unsere Kanzlei kein unbekanntes Terrain. Hohe Durchsetzungsquoten zeugen von der erfolgreichen Arbeit unserer Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung.

Ihre Ansprechpartner:

Alexander Lingert (lingert@steinpichler.de)

Italian Desk

Mit dem Italian Desk stellen wir unseren Mandanten eine fundierte Beratung auf Grundlage langjähriger juristischer Erfahrung mit Rechtsstreitigkeiten in beiden Rechtssystemen zur Verfügung. Dabei zeichnen wir uns durch originäre Sprachkenntnisse und ein gut vernetztes Team von Rechtsanwälten mit Zulassung in Deutschland und Italien aus. So sind wir in der Lage, durch praktische, schnelle und erfolgreiche Herangehensweise eine bestmögliche Beratung mit maßgeschneiderten Lösungsansätzen für die Interessen und Herausforderungen unserer Mandanten anzubieten.

Ihre Ansprechpartner:

Christian Steinpichler (steinpichler@steinpichler.de)

Daniela Grasso (grasso@steinpichler.de)

International Desk

Klienten aus dem russischsprachigen Ausland, dem arabischsprachigen Ausland, sowie dem türkischsprachigen Ausland, die in Deutschland geschäftlich tätig sein möchten, bieten wir mit muttersprachlichen Mitarbeitern ein juristisches und wirtschaftliches Dienstleistungspaket. Wir begleiten die ersten Schritte, von Fragen des Visums und der Aufenthaltsgenehmigung, nachhaltiger Investitionsentscheidungen sowie des Aufbaus geschäftlicher Aktivitäten sowie des Immobilienerwerbs und -verwaltung in Deutschland.

Ihre Ansprechpartner:

Christian Steinpichler (steinpichler@steinpichler.de)

Christian Hansen (hansen@steinpichler.de)

Insolvenzrecht
Wir beraten im Bereich des Insolvenzrechts sowie im Bereich Sanierung/Restrukturierung, im Inland und Ausland. Neben frühzeitiger Gefahrenvorsorge und der Abwehr und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen sind Geschäftsführer- und Organhaftungsfragen sowie die Soforthilfe im Insolvenzantragsfall Grundpfeiler unserer Beratung.

Schwerpunkte:
  • Sanierungs- und Restrukturierungsberatung in Zusammenarbeit mit unseren Experten für das Arbeitsrecht
  • Verhandlungen und Abstimmungen mit Gläubigern
  • Vertretung bei Gläubigerversammlungen
  • Insolvenzanfechtung
  • Geschäftsführer- und Organhaftung
  • Liquidationsberatung und Erstellung von Abwicklungskonzepten
  • Sanierungs- und Verwertungstreuhand
  • Insolvenzen in EU-Staaten für Privatpersonen und Unternehmen

Ihre Ansprechpartner:

Christian Steinpichler (steinpichler@steinpichler.de)

Gewerblicher Rechtschutz und Urheberrecht

Markenrecht

Marken und geschäftliche Bezeichnungen sind für ein Unternehmen von großer Bedeutung und stellen häufig einen erheblichen Wert dar. Marken sind für den wirtschaftlichen Erfolg von Waren und Dienstleitungen und deren Abgrenzung vom Wettbewerb häufig unverzichtbar. Wir erarbeiten mit Ihnen das strategische Konzept zum Schutz Ihrer Marken und Unternehmenskennzeichen und vertreten Sie in Anmelde- und Widerspruchsverfahren vor dem deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundespatentgericht, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der World Intellectual Property Organization (WIPO). Im Falle einer Verletzung Ihrer Markenrechte vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch, falls erforderlich, in gerichtlichen Eil- und Hauptsacheverfahren.

Schwerpunkte:
  • Prüfung der Eintragungsfähigkeit Ihrer Marke, umfassende Beratung bei der Wahl der im konkreten Fall in Betracht kommenden Markenformen und Ausarbeitung von Waren- und Dienstleitungsverzeichnissen
  • Prüfung der Eintragungsfähigkeit Ihrer Marke, umfassende Beratung bei der Wahl der im konkreten Fall in Betracht kommenden Markenformen und Ausarbeitung von Waren- und Dienstleitungsverzeichnissen
  • Anmeldung von nationale Marken (DPMA) und Unionsmarken (EUIPO) sowie internationale Registrierungen von nationalen Marken und Unionsmarken (WIPO)
  • Wahrnehmung Ihrer Interessen in Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren vor dem DPMA und EUIPO
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Marken- und sonstigen Kennzeichenrechte
  • Veranlassung von Grenzbeschlagnahmen in Markenpirateriefällen
  • Beratung in vertragsrechtlichen Fragen und Erstellung von Lizenzverträgen

Designrecht

Mit Hilfe des Designrechts kann die äußere, ästhetische Gestaltung eines Erzeugnisses oder eines Teils davon geschützt werden. Wir beraten Sie, wie Sie das Design Ihrer Erzeugnisse in Deutschland, in der Europäischen Union oder auch weltweit schützen können und vertreten Sie im Falle einer Verletzung Ihrer Designrechte.

Schwerpunkte:
  • Prüfung der Schutzfähigkeit Ihrer Designgestaltungen und Beratung hinsichtlich der im Einzelfall in Betracht kommenden Schutzmöglichkeiten Ihres Designs
  • Prüfung der Schutzfähigkeit Ihrer Designgestaltungen und Beratung hinsichtlich der im Einzelfall in Betracht kommenden Schutzmöglichkeiten Ihres Designs
  • Anmeldung von nationalem eingetragenen Design (DPMA), von eingetragenen europäischen Gemeinschaftsgeschmacksmustern (EUIPO) und von IR-Designs nach dem Haager Abkommen (WIPO)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Designrechte
  • Grenzbeschlagnahmeverfahren
  • Durchsetzung Ihrer Rechte auf Messeveranstaltungen
  • Beratung in vertragsrechtlichen Fragen und Erstellung von Lizenzverträgen
  • Designüberwachung / Design-Monitoring

Wettbewerbsrecht

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll dazu beitragen, einen freien und unverfälschten Wettbewerb zu sichern und zu gewährleisten. Wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen liegen häufig Fälle irreführende Werbung aber auch von Produktnachahmungen zugrunde. Wir beraten Sie bereits bei der Ausarbeitung von Werbemaßnahmen, aber auch bei der Markteinführung von Produkt- und Packungsgestaltungen sowie bei der Erstellung und dem Betrieb eines Onlineshops zu Erfordernissen und Risiken aus wettbewerbsrechtlicher Sicht. Wir verfolgen wettbewerbswidriges Verhalten Ihrer Mitbewerber außergerichtlich und gerichtlich und verteidigen Sie gegen unberechtigte Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbänden.

Schwerpunkte:
  • Umfassende Beratung bei der Ausarbeitung Ihrer Marketing- und Werbemaßnahmen und Überprüfung ihrer Vereinbarkeit mit den einschlägigen Vorschriften des UWG
  • Rechtliche Überprüfung Ihrer Website und Ihres Onlineshops
  • Überprüfung und Anpassung sowie Neuerstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzerklärungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen eines Mitbewerbers
  • Abwehr von unberechtigten Abmahnungen oder gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen von Mitbewerbern

Urheberrecht

In Fragen des Urheberrechts vertreten wir u.a. international renommierte Produktdesigner sowie Autoren. Wir beraten Sie bei der Verwertung Ihrer urheberrechtlich geschützten Werke. Zu diesem Zweck konzipieren, prüfen und verhandeln wir jede Art von Lizenzverträgen und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen über eine Einräumung und Übertragung von Nutzungsrechten. Im Falle von Verletzungen Ihrer Urheberrechte, beispielsweise durch unzulässige Nachahmungen, vertreten wir Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Schwerpunkte:
  • Umfassende Prüfung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit Ihres Werks und Bestimmung des konkreten Schutzumfangs
  • Umfassende Prüfung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit Ihres Werks und Bestimmung des konkreten Schutzumfangs
  • Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Lizenzverträgen über die Einräumung und Übertragung von Nutzungsrechten
  • Beratung und Vertretung bei Rechtsverstößen im Internet
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung Ihrer urheberrechtlichen Ansprüche

Ihr Ansprechpartner:

Andreas Hauck (hauck@steinpichler.de)

Kunstrecht

Kunst ist die Sprache der Seele – doch um gehört zu werden, benötigt es zuweilen ein juristisches Organ. Deshalb betreuen wir seit einigen Jahren unsere Mandanten auch im Bereich des Kunstrechts. Neben renommierten Sammlern und bedeutenden Sammlungen sowie Familienstiftungen zählen namhafte Galeristen und Galerien sowie internationale Auktionshäuser zu unseren Klienten. Kunstgüter sind dabei auch wirtschaftliche Wertgüter, deren Besitz und Eigentum mit zahlreichen vertrags- und steuerrechtlichen Fragestellungen verbunden ist. Dabei wird nicht nur die rechtliche Beratung und Betreuung von Ankaufs- und Verkaufstransaktionen, sondern auch die Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund von bzw. Verteidigung gegen Falschzuschreibungen und Restitutionsansprüchen erfolgreich betreut.

Unsere Anwälte betreuen Angelegenheiten insbesondere zu folgenden Themengebieten:
  • Vertragsrecht mit kunstrechtlichen, auch internationalen Bezügen
  • Auktionsrecht
  • Vererbung und vorerbliche Übertragung von Kunstgütern
  • Steuerrechtliche Optimierung durch Kunsterwerb
  • Versicherungs- und Transportrecht

Diese Abteilung der Kanzlei untersteht dem Partnerbereich von Rechtsanwalt Christian Hansen.

Email: hansen@steinpichler.de