Alexander Lingert

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht | Counsel

Herr Rechtsanwalt Alexander Lingert vertritt und berät seit vielen Jahren nationale und internationale Unternehmen, institutionelle Investoren und Private Clients in sämtlichen gesellschafts-, bank- und zivilrechtlichen Angelegenheiten. Er vertritt darüber hinaus Unternehmen und Privatpersonen bei komplexen Streitigkeiten an Zivil- und Schiedsgerichten sowie in großen Kapitalanleger-Musterverfahren. Schließlich gestaltet er als erfahrener Kautelarjurist Verträge und Geschäftsbedingungen sowie vertritt Investoren/Verkäufer bei Unternehmenstransaktionen.

Tätigkeitsgebiete

  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Prozessführung / Litigation / Arbitration
  • M & A

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch

Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften und europarechtliches Begleitstudium an der Universität Regensburg
  • In der Referendarzeit Stationen bei zwei wirtschaftsrechtlichen Kanzleien mit Fokus Beratung von mittelständischen Unternehmen
  • Seit 2011 bei STEINPICHLER Rechtsanwälte PartGmbB
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München
  • Counsel der Kanzlei
  • Ethikbeauftragter des Bayerischen Tischtennis-Verbandes

Veröffentlichungen

Weiler / Lingert, Untreue durch wirtschaftlich riskante Managemententscheidungen, CB 2017, 344

Lingert / Weiler, Blockchain und Bitcoin – Eine rechtliche Kurzanalyse, ZAP 2018, 557

Lingert / Weiler, Bezahlsystem Bitcoins: Rechnungseinheit im Sinne des Kreditwesengesetzes – Besprechung von KG, Urt. v. 25.9.2018, 161 Ss 28/18, ZAP 2019, 141

Weiler/Lingert, Kreditgeberhaftung und Strafbarkeit bei Sanierungskrediten unter Berücksichtigung der Corona-Krise sowie der COVInsAG, SanInsFoG und StaRUG, in: Ruhmannseder/Lehner/Beukelmann (Hrsg.), Compliance aktuell, 2021, Fach 3113

Lingert, Die Blocking-VO der EU in der Compliance-Praxis, in: Ruhmannseder/Lehner/Beukelmann (Hrsg.), Compliance aktuell, 2023, Fach 3117