Anwaltskanzlei STEINPICHLER
Gesellschaftsrecht / Mergers & Acquisitions
Das Gesellschaftsrecht bildet einen elementaren Kern innerhalb der rechtlichen Beratung und Begleitung von Unternehmen und Unternehmern. Bereits vor der Gründung werden die wesentlichen Weichen gestellt: Überlegungen zur optimalen Rechtsform unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, sinnvolle Gestaltung der Gesellschaftsverträge, notwendige unternehmerische Struktur- und Finanzierungsmaßnahmen bis hin zur Sanierung oder Liquidation des Unternehmens. Selbstverständlich orientieren wir uns an den wirtschaftlichen Zielvorstellungen der Mandanten. Als Königsdisziplin der wirtschaftsrechtlichen Beratung erfordert der Bereich der Unternehmenstransaktionen („Mergers & Acquisitions“) Verständnis für die Belange des Unternehmens auf Käufer- und Verkäuferseite. Wir begleiten Sie mit unserem Team über die verschiedenen Stagen einer Transaktion, von der Festlegung des Bieterverfahrens über die Due Diligence, der SPA- und Warrantieserstellung bis zur Post Merger Integration.
Schwerpunkte Gesellschaftsrecht:
- Recht der Kapitalgesellschaften (insbesondere Aktienrecht, GmbH-Recht)
- Recht der Personengesellschaften
- Corporate Governance und Corporate Compliance
- Corporate Litigation und Arbitration (Zivil- und Schiedsgerichte)
- StartUp-Beratung, investorenfreundliche Gestaltung
- Gesellschaftsversammlungs- und Hauptversammlungsberatung (Vorbereitung und Durchführung)
- Anstellungsverträge mit Gesellschaftsorganen
Schwerpunkte „Mergers & Acquisitions“:
- Unternehmenstransaktionen auf Käufer- und Verkäuferseite
- Akquisationsfinanzierung
- Legal Due Diligences
- Private Equity und Venture Capital
- Distressed M&A
- Post M&A Litigation und Arbitration (insbesondere Garantieverletzungen, Schadensersatz)
Compliance / Corporate Governance
Als Bestandteil der Unternehmenskontrolle gehört die Corporate Compliance und die Corporate Governance zur Leitung eines Unternehmens und zur allgemeinen Sorgfaltspflicht der Organe der Gesellschaft. Wichtig ist dabei die sorgfältige Risikoanalyse und, im Fall der Fälle, die Sanktionierung eingetretener Verstöße durch die Organe des Unternehmens. Typische Elemente eines Compliance-Systems sind etwa besondere Kontroll- und Überwachungs- einschließlich Dokumentationspflichten, Informationssysteme, Compliance-Richtlinien bzw. Verhaltenskodex, Commitment-Erklärungen, Schulungen etc. Wir unterstützen Unternehmen in dem gesamten Prozess der Implementierung von Regeln und Führungsgrundsätzen und schulen, dies in Zusammenarbeit mit Experten im Wirtschaftsstrafrecht, Organe, aber auch Mitarbeiter in Regeln und Umsetzung der Corporate Compliance und die Corporate Governance.
Ihre Ansprechpartner:
Christian Steinpichler (steinpichler@steinpichler.de)
Christian Hansen (hansen@steinpichler.de)
Alexander Lingert (lingert@steinpichler.de)