Die Annahme, dass für Schenkungen stets das aktuell geltende Erbschaftsteuerrecht maßgeblich ist, erweist sich als trügerisch. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs bestätigt: Gesetzesänderungen können auch rückwirkend greifen. Damit geraten selbst bereits abgeschlossene Vermögensübertragungen ins Visier des Fiskus – mit potenziell erheblichen finanziellen Folgen.
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