27. März 2026

Rückwirkende Steuerfalle: BFH kippt vermeintliche Sicherheit bei Schenkungen

KANZLEI-STEINPICHLER-Schenkung

Die Annahme, dass für Schenkungen stets das aktuell geltende Erbschaftsteuerrecht maßgeblich ist, erweist sich als trügerisch. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs bestätigt: Gesetzesänderungen können auch rückwirkend greifen. Damit geraten selbst bereits abgeschlossene Vermögensübertragungen ins Visier des Fiskus – mit potenziell erheblichen finanziellen Folgen.

Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag:FOCUS Online Gastbeitrag von Christian Hansen