Anwaltskanzlei STEINPICHLER
Kunst ist die Sprache der Seele – doch um gehört zu werden, benötigt es zuweilen ein juristisches Organ. Deshalb betreuen wir seit einigen Jahren unsere Mandanten auch im Bereich des Kunstrechts. Neben renommierten Sammlern und bedeutenden Sammlungen sowie Familienstiftungen zählen namhafte Galeristen und Galerien sowie internationale Auktionshäuser zu unseren Klienten. Kunstgüter sind dabei auch wirtschaftliche Wertgüter, deren Besitz und Eigentum mit zahlreichen vertrags- und steuerrechtlichen Fragestellungen verbunden ist. Dabei wird nicht nur die rechtliche Beratung und Betreuung von Ankaufs- und Verkaufstransaktionen, sondern auch die Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund von bzw. Verteidigung gegen Falschzuschreibungen und Restitutionsansprüchen erfolgreich betreut.
Unsere Anwälte betreuen Angelegenheiten insbesondere zu folgenden Themengebieten:
- Vertragsrecht mit kunstrechtlichen, auch internationalen Bezügen
- Auktionsrecht
- Vererbung und vorerbliche Übertragung von Kunstgütern
- Steuerrechtliche Optimierung durch Kunsterwerb
- Versicherungs- und Transportrecht
Diese Abteilung der Kanzlei untersteht dem Partnerbereich von Rechtsanwalt Christian Hansen.
Email: hansen@steinpichler.de