Anwaltskanzlei STEINPICHLER
Steuer- und Steuerstrafrecht
Wir beraten in allen Bereichen des nationalen und internationalen Steuerrechts. Die bewährte Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei RINGTREUHAND definiert eine umfassende und interdisziplinäre Beratung im nationalen und internationalen Steuer- und Gesellschaftsrecht. Neben der beratenden Tätigkeit vertreten wir unsere Mandanten auch bei Streitigkeiten mit den Finanzbehörden und übernehmen die Prozessvertretung im finanzgerichtlichen Verfahren.
Schwerpunkte:
- Steuerstrafrecht und Selbstanzeige
- Abschlüsse, Buchführung, Löhne und Steuererklärungen
- Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen
- Steuerliche Gestaltung bei Vermögensübergaben / Erbfolge / Unternehmensnachfolge
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Entwicklung und Gestaltung neuer, steueroptimierter Finanzprodukte
- Immobilien, Kapitalanlagen, betriebliche Altersversorgung
- Prozessvertretung vor Finanzgerichten
Befreiung von der Sozialversicherungspflicht
Das Gebiet des Sozialversicherungs- und des Versorgungsrechtes zählt zu den Rechtsgebieten, die ein hohes Maß an Komplexität aufweisen. Unsere Kanzlei bietet seit vielen Jahren eine exzellente Beratung im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten an, um Fragen der Sozialversicherungspflicht im Sinne des Betroffenen zu lösen.
- Beratung / behördliche und gerichtliche Vertretung in Statusfeststellungsverfahren
- Gestaltung von Verträgen im Sinne einer Sozialversicherungsfreiheit
Entgeltoptimierung – mehr netto vom brutto
Die Kanzlei begleitet Unternehmen bei dem Prozess der sogenannten Entgeltoptimierung. Mitarbeiter erhalten dabei durch den intelligenten Einsatz von Steuer-und sozial versicherungsfreien (oder begünstigten) Entgeltbausteinen (wie beispielsweise Essensmarken, Telefonkosten Ersatz, Ersatz der Kinderbetreuungskosten usw.) bei gleichbleibendem brutto-Gehalt einen höheren netto-Auszahlungsbetrag. Unsere Kanzlei stellt für die Unternehmen und insbesondere für die Organe der Unternehmen Rechtssicherheit her, indem wir den Prozess von Anfang bis zum Ende begleiten. Insbesondere erstellen wir Gutachten auf Basis der im Unternehmen bestehenden Regelungen, holen bei den zuständigen Finanzämtern verbindliche Auskünfte ein und überprüfen die Lohnabrechnungen auf deren Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben. Rechtsanwalt Christian Hansen, Partner der Kanzlei, veröffentlicht jährlich, mittlerweile in 5. Auflage, ein Booklet, aus dem sich auch die neueste Gesetzeslage ableiten lässt. Dieses können Sie hier kostenfrei herunterladen.
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL/ZVK)
Nach Umsetzung der sog. „Mannheimer-Urteile“ in die Satzungen der Zusatzversorgungskassen (VBL/ZVK) bestehen vermehrt Anreize für einen (Teil-)Ausstieg aus dem öffentlichen Versorgungssystem. Ein (Teil-)Ausstieg kann sich in vielen Fällen finanziell lohnen, muss aber angesichts der komplexen Regelungsmaterie des öffentlichen Zusatzversorgungsrechts und insbesondere aufgrund der mit einem (Teil-)Ausstieg einhergehenden Risiken (bsp. Sonderkündigung durch die VBL/ZVK bei Teilausgliederungen oder sog. Austrocknungsmaßnahmen) gut geplant und rechtlich abgesichert werden. Wir beraten Sie im Vorfeld eines (Teil-)Ausstiegs umfassend und analysieren die Vorteile und rechtlichen Risiken des konkreten Falles. Damit versetzen wir Sie in die Lage, trotz komplexer und teils unübersichtlicher Materie eine planungssichere und strategisch nachvollziehbare unternehmerische Entscheidung über den (Teil-)Ausstieg treffen zu können.
Ihre Ansprechpartner:
Christian Steinpichler (steinpichler@steinpichler.de)