Strukturierung von Treuhandschaften und Trusts

Anwaltskanzlei STEINPICHLER

Unsere Erfahrung reicht von einfachen Treuhandverhältnissen bis hin zu komplexen multilateralen Treuhandkonstruktionen in Verbindung mit Holdingstrukturen, Stiftungen und internationalen Vermögensverwahrstellen. Wir kümmern uns um die gesamte rechtliche Gestaltung – vom Treuhandvertrag über Registerthemen bis zur laufenden Beratung – und arbeiten eng mit Steuerberatern und Family Offices zusammen.

Typische Vermögenswerte, die im Rahmen einer Treuhandstruktur eingebracht werden können, sind unter anderem:

  • Unternehmensbeteiligungen (auch in Familiengesellschaften oder Start-ups)
  • Immobilien im In- und Ausland
  • Bankkonten und Depotvermögen
  • Kunstwerke, Schmuck, Luxusgüter
  • Patente, Markenrechte und Lizenzportfolios
  • Beteiligungen an Fonds oder Private-Equity-Vehikeln
  • Kryptowährungen und digitale Assets
  • Erb- und Pflichtteilsansprüche
  • Forderungen und Darlehensverhältnisse

Ob zur Vermögensabschirmung, zur Scheidungsvorsorge, zur Erbschaftsplanung oder zur Diskretionswahrung: Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Treuhandlösung, die genau zu Ihrem Ziel passt – von der transparenten Gestaltung bis hin zum Blind Trust mit maximaler Vertraulichkeit.