Anwaltskanzlei STEINPICHLER
Unsere Erfahrung reicht von einfachen Treuhandverhältnissen bis hin zu komplexen multilateralen Treuhandkonstruktionen in Verbindung mit Holdingstrukturen, Stiftungen und internationalen Vermögensverwahrstellen. Wir kümmern uns um die gesamte rechtliche Gestaltung – vom Treuhandvertrag über Registerthemen bis zur laufenden Beratung – und arbeiten eng mit Steuerberatern und Family Offices zusammen.
Typische Vermögenswerte, die im Rahmen einer Treuhandstruktur eingebracht werden können, sind unter anderem:
- Unternehmensbeteiligungen (auch in Familiengesellschaften oder Start-ups)
- Immobilien im In- und Ausland
- Bankkonten und Depotvermögen
- Kunstwerke, Schmuck, Luxusgüter
- Patente, Markenrechte und Lizenzportfolios
- Beteiligungen an Fonds oder Private-Equity-Vehikeln
- Kryptowährungen und digitale Assets
- Erb- und Pflichtteilsansprüche
- Forderungen und Darlehensverhältnisse
Ob zur Vermögensabschirmung, zur Scheidungsvorsorge, zur Erbschaftsplanung oder zur Diskretionswahrung: Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Treuhandlösung, die genau zu Ihrem Ziel passt – von der transparenten Gestaltung bis hin zum Blind Trust mit maximaler Vertraulichkeit.