Küche, elektrische Geräte, Wohnzimmer
Welche Schönheitsreparaturen beim Auszug gemacht werden müssen
Christian Steinpichler von der Kanzlei Steinpichler Rechtsanwälte hat dazu eine klare Meinung: „Ist eine Mietsache bei Einzug mit einer Einbauküche ausgestattet, so sind in den meisten Fällen die Küche und die zugehörigen Geräte mitvermietet. Grundsätzlich trifft daher den Vermieter die Instandhaltungspflicht, sofern es sich nicht um Kleinreparaturen handelt, die wirksam auf den Mieter übertragen worden sein können.“ Anders sehe es aus, wenn ein Mieter eine Küche des Vormieters übernommen oder sogar von ihm gekauft habe.