Rechtsanwältin Katja Demmel von der Kanzlei Steinpichler Rechtsanwälte um eine Einschätzung gebeten. Sie beruhigt die Familie, die Sorge hatte, über einen längeren Zeitraum zwei Mieten zahlen zu müssen. „ Die nachträgliche Befristung ist unwirksam “, erläutert die Rechtsanwältin und führt zwei Gründe an: „Zum einen ist die Dauer der Befristung zu lang und zum anderen ist kein ausreichend konkreter Befristungsgrund angegeben.“