Die Idee zur Einführung einer Aktienrente ist im Prinzip gut. Das hierfür vorgelegte Konzept ist gut gemeint. Aber das Ergebnis in Umsetzung und Wirkung ist das Gegenteil davon und stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken.
Lesen Sie hier, was Rechtsanwalt Christian Steinpichler in seinem Gastbeitrag im Fokus dazu sagt.