Die juristische Aufarbeitung des Falles „Wirecard“ geht in die Sommerpause. Sowohl bei den Strafgerichten, wo 19 Verfahren gegen Verantwortliche und Berater, darunter zwei Wirtschaftsprüfer von EY, anhängig sind, als auch bei den Zivilgerichten, wo inzwischen Klagen und Kapitalanleger-Musterverfahren in Milliardenhöhe anhängig sind, herrschen Gerichtsferien und Unterbrechungen.
Der Fokus liegt dabei nicht nur auf den Hauptverantwortlichen des ehemaligen Konzerns. Vielmehr rückt auch die Rolle der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY Deutschland in den Vordergrund. Gestritten wird um Schadenersatz und die Herausgabe ebenso relevanter wie möglicherweise brisanter Unterlagen.
Dabei ist schon die Ausgangsfrage einer möglichen Haftung eines Wirtschaftsprüfers, wenn Kapitalanlagebetrug durch das Management im Spiel ist, keine Selbstverständlichkeit, sondern eher eine hochpathologische Ausnahme. Der Fall Wirecard gilt in diesem Zusammenhang als GAU für die Finanzmarktintegrität in Deutschland. Entscheidend wird im Rahmen der gerichtlichen Aufarbeitung sein, ob strukturelle Regelungsdefizite im Bereich der Abschlussprüfung festgestellt werden können oder ob es sich um das Versagen einzelner Prüfer handelte, die kriminelle Energie einzelner Unternehmensverantwortlicher zu erkennen.
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